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Beitrittserklärung

Wir bei swissnaildesign.ch sind der Meinung, dass die Gesellschaft mehr Wert auf unseren Beruf legen sollte. Mit Ihrem Beitritt unterstützen Sie uns dabei, dies zu erreichen. Gleichzeitig hoffen wir, dass wir Sie mit unserem bis heute zusammengestellten Angebot unterstützen können.

In einem Verband zu sein heißt, gemeinsam mit anderen Menschen für die gleichen Ziele und Interessen einzustehen. Indem Sie Mitglied im Verband werden, treten Sie für Ihre Rechte und Interessen ein – und helfen damit auch anderen Menschen in ähnlicher Situation. Denn je mehr Menschen in einem Verband vereint sind, desto stärker ist er. Und je stärker ein Verband ist, desto besser kann er seine Ziele durchsetzen – zum Wohl aller seiner Mitglieder. Also treten Sie noch heute dem Verband bei – Sie werden es nicht bereuen!

Ein guter Informationsfluss ist zum Networken besonders wichtig. swissnaildesign.ch arbeitet mit modernen Kommunikationsmitteln und versendet die meisten Informationen auf dem elektronischen Weg. Leider kommt es immer wieder vor, dass Newsletters beim Empfänger im Spam-Ordner landen. Wir empfehlen Ihnen, diesen als Mitglied regelmässig zu überprüfen, die Emailadressen office@swissnaildesign.ch und news@swissnaildesign.ch auf die Liste „vertrauenswürdige Adressen“ zu setzen und uns bei Problemen zu Kontaktieren.

Bei Fragen rund ums Naildesign und Ihrem Berufsalltag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

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  • Einzelmitgliedschaft: Personen, die als Naildesigner:in tätig sind und die Aufnahmekriterien gemäss unserer AGB erfüllen.
  • Azubi:
  • Kleine Firmen: Firmen - und Ausbildungsinstitutionen mit 1-3 Angestellten, die die Aufnahmekriterien unserer AGB erfüllen.
  • Ausbildungsinstitution : Firmen - und Ausbildungsinstitutionen mit mehr als 3 Angestellten, die die Aufnahmekriterien unserer AGB erfüllen.

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Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den swissnaildesign.ch-Berufsverband. Ich erkläre, dass ich die Aufnahmekriterien (AGB) voll umfänglich erfülle, den Ehrenkodex einhalte, mich zu den Verbandszwecken bekenne und die Vorschriften der Statuten akzeptiere. Der Austritt kann nur auf das Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefs an die Geschäftsstelle bis spätestens am 30. September erklärt werden. Ausstehende statutarische Beiträge bleiben über den Austritt geschuldet.

AGB gelesen und damit einverstanden? *

Austritte sind jeweils bis zum 30. September für das Folgejahr an office@swissnaildesign.ch zu melden.